Ihr Behandlungsplan ist von der Krankenkasse genehmigt, die kieferorthopädische Behandlung kann beginnen. Im Video erklären wir, was der Eigenanteil ist, wie er bezahlt wird und wie Sie ihn von Ihrer Krankenkasse zurückbekommen.
Was ist der Eigenanteil?
Während der Behandlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80 % der Behandlungskosten. Die restlichen 20 % übernehmen Sie als Patientin oder Patient zunächst selbst – dieser Anteil heißt Eigenanteil. Sind zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in Behandlung, übernimmt die Krankenkasse beim zweiten Kind in der Regel 90 %.
Wie wird der Eigenanteil bezahlt?
Für den Eigenanteil erhalten Sie von uns pro Quartal eine Rechnung, die wir automatisch von Ihrem Konto einziehen. Dafür vereinbaren wir mit Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Alle Rechnungen stellen wir Ihnen in Ihrer digitalen Rechnungscloud zur Verfügung.
Die Rückerstattung nach Abschluss
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung senden wir Ihrer Krankenkasse eine digitale Abschlussbescheinigung. Sie reichen dann alle Eigenanteilsrechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten den bei uns eingezahlten Eigenanteil zurück.
Sehr selten kommt es vor, dass eine Behandlung abgebrochen wird – durch die Patientin oder den Patienten oder weil wir sie abbrechen müssen. In diesem Fall wird der bis dahin gezahlte Eigenanteil nicht erstattet.
Weitere Informationen zu Kosten und Krankenkasse finden Sie unter Preise & Versicherung.




