Wann und was zahlt eigentlich die gesetzliche Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung? Im Video erklären wir die KIG-Einstufung – das System, mit dem die Krankenkassen den Schweregrad einer Zahn- und Kieferfehlstellung bestimmen.
Was ist die KIG-Einstufung?
KIG steht für Kassen-Indikations-Gruppe. Die Einstufung reicht von 1 bis 5: Je höher der Grad, desto schwerer ist die Fehlstellung. Nur bei einer Einstufung von KIG 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung. Es gibt also Patientinnen und Patienten, die eine Behandlung benötigen, aber bei KIG 1 oder 2 keine Leistung der Krankenkasse erhalten.
Basisbehandlung und Wunschleistungen
Die Krankenkasse zahlt eine Basisbehandlung nach dem Prinzip „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“. Neue wissenschaftliche Methoden und moderne Materialien sind darin oft nicht enthalten. Jede Patientin und jeder Patient kann Leistungen über die Basisbehandlung hinaus auf eigene Kosten in Anspruch nehmen – sogenannte Wunschleistungen oder außervertragliche Leistungen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Genehmigung durch die Krankenkasse
Vor Beginn muss die Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden. Dazu senden wir einen Behandlungsplan, den die Krankenkasse genehmigt oder an einen Gutachter weitergibt. Der Gutachter genehmigt den Plan, gegebenenfalls mit Änderungen, oder lehnt ihn in seltenen Fällen ab. Ist der Plan genehmigt, kann die Behandlung beginnen.
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